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Juridiskt

Händler-AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Händler (B2B)

ERDEN Inh. Anthony Gschwender, Otto-Heilmann-Str. 18A, 82031 Grünwald, USt-IdNr. DE327475499 („ERDEN“)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Lieferungen von ERDEN an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB („Händler“). An Verbraucher liefert ERDEN nach diesen Bedingungen nicht.
  2. Die AGB gelten für jede Bestellung, bei der ERDEN vor der Bestellung auf sie hinweist, im Onlineshop im Warenkorb, sonst im Bestellformular oder in der Korrespondenz. Die Regeln für Leihständer (§ 9) bestätigt der Händler bei der Bestellung eines Ständers zusätzlich ausdrücklich. Sie gelten in der jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Bestellungen.
  3. Abweichende Bedingungen des Händlers gelten nur, wenn ERDEN ihnen in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Bestellungen sind möglich über den Onlineshop, über Handelsvertreter von ERDEN und per E-Mail.
  2. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung oder der Lieferung zustande.
  3. Auftragsabwicklung, Lieferung und Rechnungsstellung können im Auftrag von ERDEN durch die Die Werkstatt Verlagsauslieferung GmbH, Rastede, erfolgen.

§ 3 Preise, Mindestbestellwert, Versand

  1. Es gelten die bei Bestellung aktuellen Händlerpreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Der Mindestbestellwert beträgt 100 € netto.
  3. Innerhalb Deutschlands kostet der Versand bei einem Bestellwert unter 200 € netto 4,90 € netto, ab 200 € netto ist er frei. Für Lieferungen ins Ausland gelten die im Onlineshop genannten Versandkosten.

§ 4 Zahlung

  1. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  2. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Geschäfte zwischen Unternehmern (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB.
  3. Bei Zahlungsverzug kann ERDEN weitere Lieferungen von der Zahlung offener Rechnungen abhängig machen.

§ 5 Lieferung und Gefahrübergang

  1. Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
  2. Die Gefahr geht auf den Händler über, sobald die Ware an das Transportunternehmen übergeben ist.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ERDEN.
  2. Der Händler darf die Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Er tritt ERDEN bereits jetzt die Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe des offenen Rechnungsbetrags ab.

§ 7 Remission und Motivtausch

  1. Der Händler darf nicht verkaufte ERDEN-Karten remittieren, also gegen Gutschrift an ERDEN zurückgeben. Das ist jederzeit und in beliebigem Umfang möglich. Die Rücksendung geht nach Absprache an die von ERDEN genannte Adresse.
  2. ERDEN schreibt remittierte Karten zum berechneten Händlerpreis gut, wenn sie verkaufsfähig sind: vollständig mit Umschlag und Hülle, sauber, ungeknickt und ohne Aufkleber oder Beschriftung. Für Karten in schlechterem Zustand kann ERDEN die Gutschrift verweigern und sie berechnen.
  3. Ware bei Vertragsende oder Verstoß: Endet die Geschäftsbeziehung oder die Leihe des Ständers, gleich aus welchem Grund, oder verstößt der Händler trotz Abmahnung gegen diese AGB, kann ERDEN nach eigener Wahl (a) die beim Händler vorhandenen Karten endgültig berechnen, ein Remissionsrecht besteht dann für diese Karten nicht mehr, oder (b) verlangen, dass der Händler die Karten innerhalb von 14 Tagen auf eigene Kosten an die von ERDEN genannte Adresse zurücksendet. Für zurückgesandte Karten gilt Abs. 2, Karten in schlechtem Zustand kann ERDEN also trotzdem berechnen.
  4. Bis zur Gutschrift bleiben die Rechnungen über die remittierten Karten in voller Höhe fällig.

§ 8 Mängel

  1. Der Händler prüft die Ware nach Erhalt und rügt erkennbare Mängel innerhalb von 7 Tagen in Textform (§ 377 HGB).
  2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Lieferung, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 9 Leihständer

  1. ERDEN stellt dem Händler auf Wunsch einen Kartenständer als unentgeltliche Leihgabe zur Verfügung (§§ 598 ff. BGB). Der Händler bezahlt nur die Bestückung. Der Ständer ist ein von ERDEN gestaltetes Möbelstück mit Werbeelementen von ERDEN und bleibt Eigentum von ERDEN. Diese Regeln gelten auch für Ständer, die der Händler bereits vor Geltung dieser AGB erhalten hat.
  2. Aufstellung: Der Händler stellt den Ständer gut sichtbar und für Kunden zugänglich im Verkaufsraum auf. Er darf ihn nicht verändern und die Werbeelemente nicht entfernen oder verdecken.
  3. Nur ERDEN-Karten: Der Ständer darf nur mit Produkten von ERDEN bestückt werden, soweit ERDEN nicht in Textform etwas anderes erlaubt. Bei einem Verstoß mahnt ERDEN den Händler in Textform ab und setzt eine Frist von 14 Tagen. Besteht der Verstoß danach fort oder wiederholt er sich, zahlt der Händler eine Vertragsstrafe von 250 € je Verstoß.
  4. Pflege: Der Ständer muss jederzeit zu mindestens 80 % gefüllt sein. Kein Fach darf länger als 4 Wochen leer bleiben. Der Händler bestellt ein Motiv spätestens nach, wenn noch etwa 25 % seines Bestands da sind.
  5. Auffüllen durch ERDEN: Ist der Ständer unter 80 % gefüllt und bestellt der Händler trotz Erinnerung in Textform nicht innerhalb von 14 Tagen nach, darf ERDEN den Ständer mit einer Motivauswahl auf 100 % auffüllen und diese Lieferung zu den üblichen Händlerkonditionen berechnen. Für diese Karten gilt § 7.
  6. Laufzeit: Die Leihe läuft mindestens 12 Monate ab Lieferung des Ständers. Danach kann jede Seite mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform kündigen.
  7. Frühe Rückgabe: Gibt der Händler den Ständer vor Ablauf der 12 Monate zurück, zahlt er eine Pauschale von 100 € netto für den Transport durch eine Spedition. Er darf nachweisen, dass ERDEN ein geringerer Schaden entstanden ist.
  8. Haftung: Für Verlust, Diebstahl und Beschädigung haftet der Händler bis zum Wiederbeschaffungswert von 170,29 € netto für einen Bodenständer mit 56 Fächern, einschließlich Lieferung. Normale Abnutzung trägt ERDEN.
  9. Rückgabe: Bei Vertragsende gibt der Händler den Ständer vollständig und abholbereit zurück. ERDEN beauftragt die Abholung. Für die Karten im Ständer gilt § 7 Abs. 3. Verstößt der Händler trotz Abmahnung weiter gegen Abs. 2 bis 4, kann ERDEN die Leihe ohne Frist kündigen (§ 605 Nr. 2 BGB). Die Pauschale nach Abs. 7 gilt dann entsprechend.

§ 10 Haftung

  1. ERDEN haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ERDEN nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

§ 11 Daten, KI und Telefon

  1. ERDEN verarbeitet die Daten des Händlers und seiner Ansprechpartner zur Abwicklung und Pflege der Geschäftsbeziehung (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO).
  2. Dabei setzt ERDEN auch KI-gestützte Dienste ein, zum Beispiel für Bestellbearbeitung, Kundenkommunikation, Auswertungen und Vertriebsplanung. Die Anbieter verarbeiten die Daten als Auftragsverarbeiter nach Weisung von ERDEN, auch außerhalb der EU auf Grundlage geeigneter Garantien. Näheres steht in den Datenschutzhinweisen von ERDEN.
  3. ERDEN kann Telefongespräche zur Dokumentation und Qualitätssicherung aufzeichnen. Das geschieht nur nach Ankündigung zu Beginn des Gesprächs und nicht, wenn der Gesprächspartner widerspricht.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen dieser AGB teilt ERDEN dem Händler in Textform mit. Sie gelten für alle Bestellungen nach dieser Mitteilung.
  2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist München.
  3. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.

Stand: 22.10.2026